Das Gericht liess mit dem Urteil die Swiss Prime Site Immobilien AG abblitzen, die dort ein Hochhaus mit Wohnungen bauen will. Es würden ausreichend konkrete Anhaltspunkte auf eine Schutzwürdigkeit der Maag-Hallen vorliegen.
Zeugen für Industriestandort
Der Zürcher Heimatschutz freut sich über das Urteil. Bei den Maag-Hallen handle es sich um hochwertige Zeugen für den Industriestandort Zürich und das Industriequartier Zürich-West, teilte er am Mittwoch mit.
Urteil nicht rechtskräftig
Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts ist das Schicksal der Hallen aber weiterhin ungewiss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Zudem wird die Stadt Zürich mit dem Urteil nur dazu aufgefordert, nochmals über die Bücher zu gehen. Sie muss klären, ob Schutzmassnahmen angebracht sind. Ein Abriss der Hallen ist damit noch nicht ausgeschlossen.
Hochhaus mit Wohnungen
Die Stadt Zürich erteilte der Swiss Prime Site Immobilien AG eine Baubewilligung, die den Abbruch der beiden Eventhallen Lichthalle Maag und Maag Theater sowie des 1971 erstellten Büroturms genehmigt. Geplant ist ein Hochhaus mit Wohnungen.
Gegen sterile Bürobauten
Die Hamasil-Stiftung, die mit dem Heimatschutz gegen die Baubewilligung rekurrierte, ist überzeugt, dass «das Quartier nicht noch mehr sterile Bürobauten und teure Wohnungen braucht, sondern Kultur, Gastronomie, Läden und Wohnungen, die bezahlbar sind».