Was aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich hervorgeht, ist haarsträubend: Der Autofahrer besass zwei Fahrzeuge, jedoch nur ein einziges Paar Wechselschilder.
Während die Originalschilder an seinem Tesla montiert waren, befestigte er auf einem Kleinwagen Kopien aus dem Fotokopierer. Für dieses Fahrzeug bestand damit keine obligatorische Haftpflichtversicherung.
Fahren ohne Versicherung
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz sowie wegen Verwendung und Fälschung von Kontrollschildern.
Bedingte Strafe von 4500 Franken
Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 4500 Franken, muss jedoch eine Busse von 1100 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken bezahlen – insgesamt fast 2000 Franken. Die Papier-Nummernschilder wurden beschlagnahmt und vernichtet.