Weil der Lehrer die Taten im Grundsatz zugibt, wird der Prozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Er einigte sich mit der Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, wobei ihm 42 Tage aus der bereits abgesessenen Haft angerechnet werden sollen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe soll bedingt aufgeschoben werden, die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Kontaktverbot erteilt
Dazu kommt ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot sowie ein Kontaktverbot zu den drei geschädigten Schülern.
Während des Unterrichts
Der Klassenlehrer hatte zwischen Dezember 2023 und Sommer 2024 in einem Klassenzimmer eines Stadtzürcher Schulhauses drei Viertklässler «regelmässig innig und ungewöhnlich lange» umarmt, wie es in der Anklageschrift heisst.
Nach einer dieser Umarmungen soll der Lehrer eine «sichtbare Erektion» gehabt haben, welche eine Betreuungsperson beobachtet hatte. Der Lehrer fasste die drei Schüler zudem mehrmals über der Kleidung im Intimbereich an. Dies geschah während des Unterrichts sowie während eines Klassenlagers im Tessin.
Tatmotiv
Diese Handlungen habe der Beschuldigte vorgenommen, um seine sexuelle Lust zu befriedigen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Beschädigte wusste laut Anklageschrift um das kindliche Alter der Schüler und dass er die Handlungen nicht vornehmen durfte.
2024 freigestellt
Die Stadt Zürich hatte den Lehrer Ende Juni 2024 freigestellt - im gegenseitigen Einvernehmen, wie das Schul- und Sportdepartement damals mittelte. Die Schulleitung habe von einer Mitarbeitenden Hinweise auf das «grenzüberschreitende Verhalten» bekommen.