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Stadt Zürich
03.07.2024
03.07.2024 18:41 Uhr

Stadtrat bekennt sich zu mehr Hochhäusern

Höher und zahlreicher? Katrin Gügler und André Odermatt stellten die Richtlinie vor.
Höher und zahlreicher? Katrin Gügler und André Odermatt stellten die Richtlinie vor. Bild: Lorenz Steinmann/Zürich24
Der Stadtrat hat heute den Medien seine überarbeiteten Hochhausrichtlinien vorgestellt. In Höngg und in Seebach beispielsweise sollen künftig nur noch ausnahmsweise Hochhäuser möglich sein, dafür an anderen Orten mehr. Und: Bei Häusern über 60 Meter soll es wenn möglich öffentliche Fläche im obersten Stock geben. Nun geht die Richtlinie in den Gemeinderat. Eine Volksabstimmung scheint wahrscheinlich.

Der Stadtrat hat die aktualisierten Hochhausrichtlinien und die entsprechende Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) beschlossen. Dies, nachdem die Instrumente nach der öffentlichen Auflage überarbeitet worden sind. Stadtrat André Odermatt betonte an der Medienkonferenz: «Mit der Aktualisierung begegnen wir drängenden Herausforderungen in den Bereichen Ökologie, Freiraum und Gesellschaft.»

«Je höher das Hochhaus, desto strenger die Anforderungen»

In den aktualisierten Richtlinien ist hierzu definiert, welchen Kriterien besondere Beachtung geschenkt werden muss: «Ob mit öffentlichen Erdgeschossen, Aussenräumen zum Verweilen oder einem Beitrag für das Lokalklima: Neue Hochhäuser müssen mehr leisten.» so Katrin Gügler, Direktorin Amt für Städtebau. Damit die erhöhten Qualitätsanforderungen auch verbindlich von den Bauherrschaften eingefordert werden können, werden sie in Form von Sonderbauvorschriften in der BZO verankert. Katrin Gügler dazu: «Je höher das Hochhaus, desto strenger die Anforderungen.»

Gebiet für Hochhäuser bis 80 Meter wird kleiner

Insgesamt bleibt die mögliche Fläche für den Bau von Hochhäusern gleich gross, innerhalb der Hochhausgebiete gibt es Verschiebungen: Neu werden sensible Gebiete wie Hanglagen und Quartierhaltungszonen aus dem Hochhausgebiet ausgeschlossen, das Gebiet für Hochhäuser bis 80 Meter wird zugunsten eines neu eingeführten 60‑Meter‑Gebiets verkleinert. Sämtliche Hochhäuser über 80 Meter können wie bisher nur mit einem Gestaltungsplan realisiert werden, der die Zustimmung von Stadt- und Gemeinderat erfordert.

Das Hochhausgebiet bis 40 Meter umfasst neu auch Teile von Wohnquartieren wie etwa Schwamendingen, Seebach und Albisrieden. Die zusätzliche Höhe eröffnet in diesen sich wandelnden Quartieren mehr Spielraum für die Anordnung von Bauten und Grünräumen, die Durchlüftung und den Erhalt des baulichen Bestands. Aufgrund der Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auflage wurde dieses Gebiet gegenüber der ursprünglichen Vorlage leicht verkleinert.

Breit abgestützter Prozess

Die geltenden städtischen Hochhausrichtlinien stammen aus dem Jahr 2001. Die aktualisierten Hochhausrichtlinien wurden in einem breit abgestützten Prozess erarbeitet. Die BZO‑Teilrevision «Aktualisierung der Zürcher Hochhausrichtlinien» wurde vom 15. Dezember 2022 bis am 26. Februar 2023 im Amtshaus IV öffentlich aufgelegt. Die Festsetzung der aktualisierten Richtlinien und der BZO‑Teilrevision obliegt nun dem Gemeinderat.

pd/ls/Zürich24
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