Die Verteidiger der beiden Beschuldigten beantragten am Donnerstagmorgen Freisprüche in den Hauptpunkten. Das Bezirksgericht Zürich hatte sie im Oktober 2023 unter anderem wegen fahrlässiger sexueller Handlungen mit Minderjährigen verurteilt. Einer der beiden im Aargau wohnhaften Männer ist Schweizer, der andere hat die serbische Staatsbürgerschaft.
Obergericht prüft Urteile
Die beiden zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alten Männer erhielten erstinstanzlich Freiheits- und Geldstrafen auf Bewährung. Der Schweizer erhielt 18 Monate Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 90 Franken. Der Serbe wurde zu 12 Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 70 Franken verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte Verurteilungen wegen Schändung und Freiheitsstrafen ohne Bewährung.
Berufung beider Seiten
Zur Verhandlung vor Obergericht kommt es, weil sowohl die Beschuldigten, als auch das mutmassliche Opfer und deren Eltern Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts einlegten. Die Staatsanwaltschaft hingegen verzichtete auf eine Berufung und ist an der heutigen Verhandlung auch nicht vertreten.