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Eine Erhöhung des Referenzzinssatzes ist eine schlechte Nachricht für Mieterinnen und Mieter, weil viele Vermieterinnen und Vermieter diesen Anstieg für Mietzinserhöhungen nutzen werden. Es ist aber bei weitem nicht jede Erhöhung des Mietzinses zulässig, schreibet der Schweizerische Mieterverband in einer Mitteilung. Vermietende dürfen mit dem Mietzins für einen Wohn- oder Geschäftsraum nämlich keinen übersetzten Ertrag erzielen – das sagt es das Gesetz. Wer sich nicht rechtzeitig wehrt, bezahlt dauerhaft zu viel MieteGegen ungerechtfertigte Erhöhungen müssen sich Mietende schnell mit einer Anfechtung wehren – nämlich innert 30 Tagen ab Erhalt der Erhöhungsanzeige. Was tun bei überhöhtem Mietzins?Mietende haben das Recht und die Möglichkeit, eine Mietzinserhöhung anzufechten. Das sollten sie unbedingt innert der 30-tägigen Frist bei der zuständigen Schlichtungsbehörde tun. Das Schlichtungsverfahren ist ein leicht verständliches und kostenloses Verfahren. |
Kanton Zürich
02.03.2023
03.03.2023 08:31 Uhr
Der Referenzzinssatz ist unverändert – noch!
Zürich gilt als eine der teuersten Wohnlagen der Schweiz. Bald könnte es noch mehr kosten, hier zu leben.
Bild:
KEYSTONE/PETRA OROSZ
Diese Woche hat das Bundesamt für Wohnungswesen BWO bekannt gegeben, dass der Referenzzinssatz unverändert auf dem Stand von 1.25 Prozent bleibt. Doch eine Erhöhung ist nur noch eine Frage der Zeit. Die Folge daraus: Zahlreiche Mietzinserhöhungen. Gegen ungerechtfertigte Erhöhungen müssten sich Mieterinnen und Mieter schnell wehren.