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Kanton Zürich
02.03.2023
03.03.2023 08:31 Uhr

Der Referenzzinssatz ist unverändert – noch!

Zürich gilt als eine der teuersten Wohnlagen der Schweiz. Bald könnte es noch mehr kosten, hier zu leben.
Zürich gilt als eine der teuersten Wohnlagen der Schweiz. Bald könnte es noch mehr kosten, hier zu leben. Bild: KEYSTONE/PETRA OROSZ
Diese Woche hat das Bundesamt für Wohnungswesen BWO bekannt gegeben, dass der Referenzzinssatz unverändert auf dem Stand von 1.25 Prozent bleibt. Doch eine Erhöhung ist nur noch eine Frage der Zeit. Die Folge daraus: Zahlreiche Mietzinserhöhungen. Gegen ungerechtfertigte Erhöhungen müssten sich Mieterinnen und Mieter schnell wehren.

Eine Erhöhung des Referenzzinssatzes ist eine schlechte Nachricht für Mieterinnen und Mieter, weil viele Vermieterinnen und Vermieter diesen Anstieg für Mietzinserhöhungen nutzen werden. Es ist aber bei weitem nicht jede Erhöhung des Mietzinses zulässig, schreibet der Schweizerische Mieterverband in einer Mitteilung. Vermietende dürfen mit dem Mietzins für einen Wohn- oder Geschäftsraum nämlich keinen übersetzten Ertrag erzielen – das sagt es das Gesetz. 

Wer sich nicht rechtzeitig wehrt, bezahlt dauerhaft zu viel Miete 

Gegen ungerechtfertigte Erhöhungen müssen sich Mietende schnell mit einer Anfechtung wehren – nämlich innert 30 Tagen ab Erhalt der Erhöhungsanzeige. 
Wird die Frist verpasst, gilt der neue Mietzins als akzeptiert. Zudem ist er auch die Basis für zukünftige Mietzinsanpassungen – und die kommen mit dem erwarteten weiteren Ansteigen des Referenzzinssatzes unweigerlich.  

Was tun bei überhöhtem Mietzins? 

Mietende haben das Recht und die Möglichkeit, eine Mietzinserhöhung anzufechten. Das sollten sie unbedingt innert der 30-tägigen Frist bei der zuständigen Schlichtungsbehörde tun. Das Schlichtungsverfahren ist ein leicht verständliches und kostenloses Verfahren.  

Damit Mieterinnen und Mieter einfach, schnell und selbständig ihre Mietzinserhöhung überprüfen können, hat der Mieterinnen- und Mieterverband ein einfach zu bedienendes Berechnungstool entwickelt. Dieser Mietzinsrechner ist unter mieterverband.ch/mze aufrufbar. Mieterinnen und Mieter können dort nicht nur ihre Mietzinserhöhung überprüfen, sondern sich auf Wunsch auch ein personalisiertes Schreiben an die zuständige Schlichtungsbehörde erstellen. 
Das kann sich auch schon vor dem Anstieg des Referenzzinssatzes lohnen – auch heute werden aufgrund von Teuerung und Kostensteigerung schon Mieten erhöht – unser Rechner ist parat. 
 
Alle relevanten Informationen zum Thema hat der Mieterinnen- und Mieterverband zudem kostenlos auf einem speziellen Formular zusammengestellt. Zudem bietet er in seinem Webshop Mieterverband die frisch aufgelegte, überarbeitete Broschüre «Mietzinserhöhung» an.

pd./red.
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